Mag. Silvia Prasser – Übergabe- und Schenkungsverträge in Tamsweg im Lungau
Bei Schenkungen und Übergaben gilt es viele juristische Feinheiten zu bedenken. Als Notarin in Tamsweg, Lungau spreche ich mit Ihnen über Ihre Vorstellungen und helfe Ihnen bei der Erstellung eines rechtsgültigen Schenkungs- oder Übergabevertrags.
Was versteht man unter einer Schenkung?
Eine Schenkung im juristischen Sinne liegt vor, wenn Sie jemandem eine Sache unentgeltlich, d.h. ohne Gegenleistung, überlassen. Dafür benötigen Sie die Zustimmung des Beschenkten. In manchen Fällen sind dabei bestimmte Formvorschriften einzuhalten und es besteht Meldepflicht. Im Falle eines Schenkungsversprechens, d.h. wenn der Schenkungsgegenstand erst zu einem späteren Zeitpunkt überreicht wird, bedarf es sogar eines Notariatsakts. Dies gilt im besonderen Maße für Liegenschafts- und Grundstücksschenkungen, wo der Nachweis der faktischen Übergabe oft schwierig ist.
Was versteht man unter einer Übergabe?
Die Übergabe beruht im Gegensatz zur Schenkung auf einer Gegenleistung. Da der Spielraum hierfür ziemlich groß ist, empfehle ich Ihnen in jedem Fall eine persönliche Beratung in meinem Notariat in Tamsweg, Lungau in Anspruch zu nehmen. Gerade wenn es um die Übertragung von Vermögenswerten geht, kann eine vernünftige juristische Regelung dazu beitragen, künftige Erbstreitigkeiten zu verhindern.